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Allgemeine Konditionen Eine Zahlungspflicht entsteht nach dem Aufschalten des Systems. Abgerechnet wird jährlich. Alle Kunden erhalten im Januar die Rechnung für das nächste Jahr. Für das erste Jahr wird nur der Betrag in Rechnung gestellt, der anteilmässig für dieses Jahr noch zu begleichen ist. Die Aufschaltgebühr plus allenfalls zusätzlicher Aufwand für Aufschaltung und Schulung wird sofort in Rechnung gestellt. Ein Auftrag für Aufschaltung einer Homepage bei Winiva ist möglich per Telefon, oder mit dem Bestellformular, das Sie entweder per Post oder per EMail übermitteln können. In jedem Fall ist vor der Aufschaltung ein ausgefülltes und unterzeichnetes Bestellformular nötig. Hat der Kunde bereits eine Homepage bei einem anderen Anbieter, offeriert Winiva gerne eine möglichst günstige Migration auf Winiva-Kirchensoft CMS. In diesem Fall können Sie entweder einen neuen Domain bestimmen, oder Sie müssen dem vorangehenden Anbieter den Auftrag erteilen, dass Ihr Domain auf den Winiva Server zeigen soll. Eine Kündigung ist jeweils auf das Jahresende möglich (Kündigung muss spätestens am 30. November Poststempel bei Winiva eintreffen). Erhält Winiva bis zu diesem Termin keine Kündigung, wird der Dienstleistungsvertrag stillschweigend um ein Jahr verlängert. 3 Monate nach Ablauf der Kündigung wird das System deaktiviert, 6 Monate nach Ablauf der Kündigung vom Server gelöscht, wenn nicht Winiva einen anderen schriftlichen Auftrag erhält, oder das System auf schriftlichen Antrag des Kunden sofort gelöscht werden soll. |
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